Terminvergabe
"Eine Kinderarztpraxis ist in Zeiten von Infektwellen genauso wenig planbar
wie der Verkehrsfluss auf der Autobahn zu Ferienbeginn."
So schreibt der Kollege Dr. Henrik Crasemann in unserer Berufsverbandzeitung "Kinder- und Jugendarzt" 2012.
Wir bemühen uns, die Wartezeit für Sie und Ihr Kind so kurz wie möglich zu halten. Leider gelingt es uns nicht immer.
Sie können uns jedoch dabei helfen, in dem Sie auch bei akuten Erkrankungen immer telefonisch einen Termin vereinbaren. So können wir verhindern, dass alle unsere Patienten auf einmal zu uns kommen. Besprechen Sie dabei auch bitte mit unserem Praxisteam, wenn Sie Geschwisterkinder mit vorstellen möchten.
In der Regel vergeben wir Akuttermine noch für den selben Tag. Dies sind dann meist kurze Termine, um die akuten Beschwerden zu behandeln.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir in diesem Rahmen meist nicht auf darüber hinausgehende Fragestellungen, eingehen können. Vereinbaren Sie dazu dann bitte einen gesonderten Termin.
Spezielle Termine, z.B. für Vorsorgen, Jugendarbeitsschutzuntersuchungen, kindergastroenterologische Fragestellungen oder Gesprächstermine, nehmen mehr Zeit und Ruhe in Anspruch. Zu deren Planung ist daher meist ein längerer Vorlauf erforderlich. Im Zweifel besprechen wir mit Ihnen vorab telefonisch die Dringlichkeit eines Anliegens und bemühen uns um einen geeigneten Termin.
Um Sie mit Ihrem Kind nicht unnötig lange bei uns warten zu lassen, können Sie auch vor Ihrem Termin bei uns telefonisch nachfragen, ob es bei der vereinbarten Uhrzeit geblieben ist, oder ob Sie etwas später kommen sollen.
Bitte bringen Sie für Ihren Säugling oder Ihr Kleinkind auch ein Handtuch oder eine kleine Decke mit, damit Ihr Kind während der Untersuchung auf einer vertrauten, kuscheligen Unterlage liegen kann.
Notfälle
Selbstverständlich werden Notfälle wie z.B. Verbrühungen / Verbrennungen, Sturzverletzungen oder auch starkes Erbrechen bevorzugt behandelt. Im Zweifel kommen Sie in diesen Fällen auch ohne telefonische Voranmeldung in unsere Praxis. Meist kann jedoch ein kurzer Anruf vorab helfen, den Ablauf in der Praxis so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Außerhalb unserer Sprechzeiten finden Sie Hilfe im Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Wichtige Notfallnummern und -adressen finden sie unter Rubrik "Im Notfall".
Ansteckende Erkrankungen
Wenn Sie bei Ihrem Kind eine ansteckende Erkrankung vermuten, z.B. bei einem fleckigen Hautausschlag, kommen Sie bitte nicht direkt in die Praxis, sondern informieren uns vorher, damit wir entsprechend Vorsichtsmaßnahmen für Sie, Ihr Kind und unsere wartenden Patienten treffen können.
Telefonische Beratung
Bei einfachen Fragen rund um Ihr Kid beraten wir ggf. auch telefonisch. Eine telefonische Beratung ersetzt jedoch keine persönliche Vorstellung mit einer gründlichen Untersuchung.
Nur im Notfall ist es möglich, während der Sprechzeiten persönliche Auskünfte durch einen unserer Ärzte zu bekommen. Gerne rufen wir Sie aber nach er Vormittags- bzw. Nachmittagssprechstunde in der Abendzeit zurück. Gleixhes gilt auch für die Beurteilung von Bildern, die Sie uns per E-mail zuschicken (siehe dazu auch die Einverständniserklärung zum E-Mailverkehr im Downloadbereich). Auch diese können wir in der Regel erst nach den Sprechzeiten begutachten.
Damit wir Sie stets gut erreichen können, nutzen Sie bitte auch unser Formular zur Erreichbarkeit in unserer Download-Rubrik.
Bescheinigungen
Bescheinigungen für Kindertagesstätten, Kindergärten oder Schulen können wir nur nach einer vorherigen Untersuchung ausstellen. Im Krankheitsfalle, auch wenn Sie alleine zuhause zurecht kommen, melden Sie sich dazu bitte bereits am ersten Krankheitstag, so dass wir über den Verlauf von Anfang an informiert sind.
Die Kindergarten- und Sporttauglichkeitsuntersuchungen, sowie Atteste für Praktika oder aus vergleichbaren Gründen, dürfen wir nicht auf Kosten Ihrer Krankenkasse durchführen. Wir informieren Sie vorher über die Ihnen entstehenden Kosten. Im "Download"-Bereich finden Sie eine Übersicht über für Sie entstehende Kosten.
Kranken-Versichertenkarte
Die Kranken-Versichertenkarte Ihres Kindes benötigen wir jedes Quartal vor der Behandlung - auch für eine telefonische Beratung.
Rezepte, Verordnungen und Überweisungen können nur nach Vorlage einer gültigen Versichertenkarte ausgestellt werden