News
aus der Medizin und unserem Praxisleben
Informationen zur RSV-Prophylaxe
Ab Oktober können Sie Ihren Säugling wieder in unserer Praxis gegen eine schwerwiegende RSV-(Respiratory-Syncytial-Virus-) Infektion schützen lassen. Das Angebot gilt für alle Säuglinge, die im April dieses Jahres oder später geboren sind und noch keine RSV-Infektion durchgemacht haben.
Bitte machen Sie dazu einen Termin in unserer Praxis aus und geben dabei an, ob Ihr Kind mehr oder als weniger als 5 kg wiegt, da davon die zu verabreichende Dosis abhängt.
Bei Fragen rund um dieses Thema sprechen Sie uns gerne an.
Neue Zeiten für die telefonische Erreichbarkeit
Aufgrund stetig steigender Arbeitsbelastung müssen auch wir leider unsere telefonische Erreichbarkeit etwas einschränken. Ab sofort sind wir in den folgenden Zeitspannen per Telefon erreichbar:
montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr (außer mittwochs und freitags Nachmittag)
Wir sind stetig bemüht, die Abläufe in unserer Praxis auch im Ihren Sinne zu überprüfen und wenn möglich zu verbessern. Dabei sind wir der Auffassung, dass eine persönliche telefonische Einschätzung Ihres Anliegens und eine eventuelle Beratung zur Zeit (noch) nicht durch die Anwendung einer KI-gestützte Telefonassistenz ersetzt werden kann.
Allerdings ist dies mit einem höheren personellen Aufwand verbunden und zeitintensiver als eine Abfrage Ihres Anliegens ber Anrufbeantworter oder KI-gestützter Telefonassistenz. Sie merken es an einer teilweise schwierigeren Erreichbarkeit zu Stoßzeiten.
Nutzen Sie daher ggf. für mittel- bis langfristige Termine (z.B. für planbare Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen) deshalb auch eine Anfrage über diese Hompage. Der Einsatz einer Online-Terminvereinbarung mit direkter Bestätigung Ihres Termines für diese Zwecke ist in Vorbereitung.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Die Sache mit dem "NUR"
Viele Patientinnen und Patienten benötigen "nur mal kurz" ein Rezept oder eine Überweisung. Eigentlich eine kurze Sache. Als austellende Praxis bzw. unterschriebende Ärztin und Arzt ist es jedoch unsere Aufgabe, jede Verordnung zu prüfen. Auch ist der zeitliche Aufwand der elektronischen Signatur größer als eine "einfache" Unterschrift.
Zusätzlich sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere Patientinnen und Patienten bei einer Verordnung mindestens einmal im jeweiligen Quartal persönlich zu sehen. In bestimmten Fällen sind darüber hinaus auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen bei oder vor der Weiterverordnung erforderlich (z.B. Messung von Gewicht, Länge und Blutdruck bei Stimulantientherapie).
Bei unserem vollen Terminkalender bemühen wir uns, Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu halten. Dennoch müssen diese Kontakte meist parallel zu bereits vereinbarten Termin stattfinden - Termine, die andere Patientinnen und Patienten teils länger im Vorfeld vereinbart haben.
Für den einzelnen mag es sich "nur" um ein kurzes Anliegen halten, bei der Vielzahl der Patientinnen und Patienten, die "nur eben" etwas benötigen, summieren sich jedoch die Wartezeiten schnell und deutlich - insbesondere zu Quartalsbeginn oder vor Ferien.
Sie können uns helfen, in dem Sie vorausschauend planen, wann Sie zum Beispiel eine Überweisung, ein Folgerezept oder ähnliches benötigen. Sie können uns dies auch online im Vorfeld bereits mitteilen, damit wir ggf. schon etwas vorberieten können. Beachten Sie jedoch auch hierbei, dass wir vor einer Verordnung im entsprechenden Quartal Ihre Versicherungskarte eingelesen haben müssen.
Respektvoller Umgang miteinander - Ein Anliegen in eigener Sache
Es kommt es leider gehäufter vor, dass sich der Unmut über Wartezeiten oder sonstige Umstände bei unserem Praxisteam entlädt. Auch wenn es sich zumeist um einzelne Personen handelt, so sind die Art und Weise und die Lautstärke, wie unsere Mitarbeiterinnen zum Teil angegangen werden, nicht mehr akzeptabel und hinnehmbar.
Jeder von uns kann einmal einen schlechten und gestressten Tag haben. Dies rechtfertigt jedoch keine Beschimpfungen oder Beleidigungen unseres Teams in despektierlicher Art. Wir sind stets bemüht, auch in einer solchen Situation für alle Beteiligten eine annehmbare Lösung zu finden - dies setzt jedoch einen ruhigen und gegenseitig respektvollen Umgang miteinander voraus.
Wartezeiten sind der häufigste Grund für Unmut. Auch dies verstehen wir. Dennoch ist der Terminplan in einer kinder- und jugendärztlichen Akutpraxis nicht immer so planen, dass die vereinbarten Termine zeitgerecht eingehalten werden können. Wir bitten Sie daher und empfehlen Ihnen weitere Termine um Ihren Besuch in unserer Praxis nicht zu eng zu vereinbaren, um somit Zeitdruck im Vorfeld zu vermeiden.
Sollte sich dennoch einmal jemand "im Ton vergriffen" haben, so erwarte ich als Praxisinhaber eine entsprechende, aufrichtige Entschuldigung gegenüber unserem
betroffenen Teammitglied - anderenfalls sehe keine weitere vertrauenswürdige Basis für eine weitere Behandlung in unserer Praxis.
Praxis-"Regeln"
Wir sind dankbar, ein so gutes und nettes Patientenkollektiv betreuen zu dürfen, so dass wir unsere Arbeit auch mit Freude verrichten.
Dennoch gibt es sicherlich immer wieder Punkte, die uns die Arbeit vereinfachen können. Aus diesem Grund sind wir dabei, ein paar "Regeln" zusammengestellt, die Ihre Behandlung in der Praxis optimieren sollen.
eRezept: Dies müssen Sie beachten!
Neben der eAU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) sind wir ab 01. Januar 2024 auch verpflichtet, Rezepte über Fertigarzneimittel bei gesetzlich Versicherten als eRezept auszustellen. eRezepte haben durchaus einen Vorteil für Sie als Patienten und werden auch positiv von uns gesehen. Leider gibt es jedoch gerade für uns als ausstellende Praxis als auch für die Apotheken, in der Sie das Rezept einlösen, auch Nachteile. Einer der wichtigsten Nachteile für uns ist, dass die elektronisch Signatur bedingt durch den online-Prozess deutlich zeitaufwendiger ist.
Beachten Sie bitte daher folgende Regeln:
- Vor der ersten Ausstellung eines eRezeptes im Quartal müssen wir die Krankenkassenkarte Ihres Kindes eingelesen haben!
Nur so kann sichergestellt werden, dass das Rezept auch richtig erstellt und von Ihnen in der Apotheke eingelesen werden kann.
Jedes weitere Rezept im gleichen Quartal kann dann direkt erstellt und über Ihre elektronische Krankenkassenkarte oder die eRezept-App eingelöst werden. - Haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht "mal eben zwischendurch" ein eRezept ausstellen können!
Jedes Rezept muss von dem betreffenden Arzt persönlich elektronisch signiert werden. Dies ist deutlich zeitaufwändiger, als "kurz darüber zuschauen" und mit einem Stift zu unterschreiben. Wenn wir unsere Behandlungen jedes Mal für ein Rezept unterbrechen müssten, ist diese nicht mehr gewissenhaft möglich und es kommt zu unnötigen zusätzlichen Wartezeiten.
Wir sind bemüht, Rezeptwünsche zeitnah zu bearbeiten. Da Sie keinen "unterschriebenen Zettel" mehr brauchen, müssen Sie dazu nicht in unserer Praxis warten. - Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der eRezept-App (siehe dazu auch "Info - eRp ready" im Downloadbereich)!
Mit der vollständigen Nutzung diese App können Sie sofort sehen, wenn das eRezept ausgestellt ist. Viele Apotheken bieten bereits an, dass ihnen das eRezept direkt über die App weitergeleitet werden ggf bereits bestellt werden kann. Ob dies in der von Ihnen bevorzugten Apotheke möglich ist, bitten wir Sie zu erfragen. - Beachten Sie bitte nochmals, dass das eRezept bisher nur für verschreibungsfähige Fertigarzneimittel und nur für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten gilt.
Das Angebot wird jedoch nach und nach erweitert werden.