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aus der Medizin und unserem Praxisleben
Informationen zur RSV-Prophylaxe
Im Juni 2024 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI) eine allgemeine Empfehlung zur RSV-Prophylaxe für alle Säuglinge im ersten Lebensjahr mit dem monoklonalem Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) gegeben. Jetzt hat auch der Bundesgesundheitsminister erlassen, dass Säuglinge im ersten Lebensjahr diese Prophylaxe erhalten dürfen. Somit werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Nirsevimab ist kein Impfstoff, sondern ein Medikament (ein sogenannter Antikörper), welches zur Prophylaxe verabreicht wird. Eine Gabe schützt vor schweren RSV-Infektionen über einen Zeitraum von mindestens 5 Monaten. Somit ist vor oder zu Beginn der RSV-Saison (i.d.R. Oktober/November bis März/April) nur eine Gabe erforderlich. Das Medikament wird subkutan (unter die Haut) mit einer Spritze verabreicht.
Die Versorgung mit dem entsprechenden Medikament Beyfortus® ist leider immer noch so, dass wir keine spezielle Prophylaxesprechstunde anbieten können. Jedoch sind einzelne Dosen jetzt verfügbar. Diese Hängepartie ist auch für unsere Planung schwierig.
Wir bieten Ihnen an, bei einem Wunsch zur RSV-Prophylaxe, uns eine entsprechende Mail an team@kinderarztpraxis-kuenzell mit dem Betreff "RSV-Prophylaxe" und der Angabe des aktuellen Gewichts Ihres Kindes zu senden. Wichtig für Sie ist die Unterscheidung, ob Ihr Kind mehr oder weniger als 5kg wiegt, da davon die richtige Dosierung abhängt. Sollten Sie eine Apotheke kennen, die die für Ihr Kind richtige Dosis bevorratet, dann können Sie natürlich dort ein Rezept von uns einlösen - beachten Sie bitte hier jedoch die korrekte Einhaltung der Kühlkette! Ansonsten bieten wir Ihnen an, die eingehenden Mails zunächst zu sammeln und entsprechende der Medikamentenverfügbarkeit Ihnen einen Termin anzubieten.
Bei Fragen rund um dieses Thema sprechen Sie uns gerne an.
Informationen zur aktuellen Kostenerstattung bei Meningokokken-B-Impfung
Entgegen der Situation rund um die RSV-Prophylaxe konnte die STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B zwischenzeitlich als Kassenleistung anerkannt werden. Der dazu erforderliche Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (gBA) erfolgte im März 2024, die Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblattes im Mai 2024. Diese beiden Instanzen sind notwendig, damit eine Impfempfehlung der STIKO zu einer allgemeinen Kassenleistung werden kann.
Leider gibt es bisher jedoch noch keine Abrechnungsziffer zu der Meningokokken-B-Impfung, so dass wir trotz Ihres Leistungsanspruches noch immer nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Hierzu fehlt eine Einigung zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung.
Deshalb sind wir auch hier gezwungen, Ihnen die Kosten (Impfstoff und Impfleistung) zunächst privat in Rechnung zu stellen und Sie zu bitten, sich die Kosten bei Ihrer Krankenkasse zurück erstatten zu lassen. Da Sie einen Leistungsanspruch in diesem Fall haben, darf dies auch kein Problem sein.
Diese Hängepartie ist auch für uns sehr unschön und mit einem zusätzlichen Beratungsaufwand verbunden. Leider sind uns als Ihre betreuenden Ärzte hier jedoch die Hände gebunden.
Bei Fragen rund um dieses Thema sprechen Sie uns gerne an.
Neue Zeiten für die telefonische Erreichbarkeit
Aufgrund stetig steigender Arbeitsbelastung müssen auch wir leider unsere telefonische Erreichbarkeit etwas einschränken. Ab sofort sind wir in den folgenden Zeitspannen per Telefon erreichbar:
montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr (außer mittwochs und freitags Nachmittag)
Wir sind stetig bemüht, die Abläufe in unserer Praxis auch im Ihren Sinne zu überprüfen und wenn möglich zu verbessern. Dabei sind wir der Auffassung, dass eine persönliche telefonische Einschätzung Ihres Anliegens und eine eventuelle Beratung zur Zeit (noch) nicht durch die Anwendung einer KI-gestützte Telefonassistenz ersetzt werden kann.
Allerdings ist dies mit einem höheren personellen Aufwand verbunden und zeitintensiver als eine Abfrage Ihres Anliegens ber Anrufbeantworter oder KI-gestützter Telefonassistenz. Sie merken es an einer teilweise schwierigeren Erreichbarkeit zu Stoßzeiten.
Nutzen Sie daher ggf. für mittel- bis langfristige Termine (z.B. für planbare Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen) deshalb auch eine Anfrage über diese Hompage. Der Einsatz einer Online-Terminvereinbarung mit direkter Bestätigung Ihres Termines für diese Zwecke ist in Vorbereitung.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Die Sache mit dem "NUR"
Viele Patientinnen und Patienten benötigen "nur mal kurz" ein Rezept oder eine Überweisung. Eigentlich eine kurze Sache. Als austellende Praxis bzw. unterschriebende Ärztin und Arzt ist es jedoch unsere Aufgabe, jede Verordnung zu prüfen. Auch ist der zeitliche Aufwand der elektronischen Signatur größer als eine "einfache" Unterschrift.
Zusätzlich sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere Patientinnen und Patienten bei einer Verordnung mindestens einmal im jeweiligen Quartal persönlich zu sehen. In bestimmten Fällen sind darüber hinaus auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen bei oder vor der Weiterverordnung erforderlich (z.B. Messung von Gewicht, Länge und Blutdruck bei Stimulantientherapie).
Bei unserem vollen Terminkalender bemühen wir uns, Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu halten. Dennoch müssen diese Kontakte meist parallel zu bereits vereinbarten Termin stattfinden - Termine, die andere Patientinnen und Patienten teils länger im Vorfeld vereinbart haben.
Für den einzelnen mag es sich "nur" um ein kurzes Anliegen halten, bei der Vielzahl der Patientinnen und Patienten, die "nur eben" etwas benötigen, summieren sich jedoch die Wartezeiten schnell und deutlich - insbesondere zu Quartalsbeginn oder vor Ferien.
Sie können uns helfen, in dem Sie vorausschauend planen, wann Sie zum Beispiel eine Überweisung, ein Folgerezept oder ähnliches benötigen. Sie können uns dies auch online im Vorfeld bereits mitteilen, damit wir ggf. schon etwas vorberieten können. Beachten Sie jedoch auch hierbei, dass wir vor einer Verordnung im entsprechenden Quartal Ihre Versicherungskarte eingelesen haben müssen.
Maren Faulstich verlässt unser Team
Unsere Kollegin Maren Faulstich verlässt unsere Praxis zum 30.09.2024, um sich beruflich neu zu orientieren. Nach ihrer Anstellung als Sicherstellungsassistentin zwischen 2014 und 2016 kam sie 2018 zurück in unser Ärzteteam. Insbesondere die Versorgung von Patienten mit atopischer Dermatitis, Allergien und Asthma bronchiale waren hier ihre Herzensangelegenheiten.
Wir danken Dir, Maren, für unsere gemeinsame Zeit und Deine Unterstützung und wünschen Dir und Deiner Familie im Privaten sowie im Beruflichen alles Gute!
Respektvoller Umgang miteinander - Ein Anliegen in eigener Sache
Es kommt es leider gehäufter vor, dass sich der Unmut über Wartezeiten oder sonstige Umstände bei unserem Praxisteam entlädt. Auch wenn es sich zumeist um einzelne Personen handelt, so sind die Art und Weise und die Lautstärke, wie unsere Mitarbeiterinnen zum Teil angegangen werden, nicht mehr akzeptabel und hinnehmbar.
Jeder von uns kann einmal einen schlechten und gestressten Tag haben. Dies rechtfertigt jedoch keine Beschimpfungen oder Beleidigungen unseres Teams in despektierlicher Art. Wir sind stets bemüht, auch in einer solchen Situation für alle Beteiligten eine annehmbare Lösung zu finden - dies setzt jedoch einen ruhigen und gegenseitig respektvollen Umgang miteinander voraus.
Wartezeiten sind der häufigste Grund für Unmut. Auch dies verstehen wir. Dennoch ist der Terminplan in einer kinder- und jugendärztlichen Akutpraxis nicht immer so planen, dass die vereinbarten Termine zeitgerecht eingehalten werden können. Wir bitten Sie daher und empfehlen Ihnen weitere Termine um Ihren Besuch in unserer Praxis nicht zu eng zu vereinbaren, um somit Zeitdruck im Vorfeld zu vermeiden.
Sollte sich dennoch einmal jemand "im Ton vergriffen" haben, so erwarte ich als Praxisinhaber eine entsprechende, aufrichtige Entschuldigung gegenüber unserem
betroffenen Teammitglied - anderenfalls sehe keine weitere vertrauenswürdige Basis für eine weitere Behandlung in unserer Praxis.
Praxis-"Regeln"
Wir sind dankbar, ein so gutes und nettes Patientenkollektiv betreuen zu dürfen, so dass wir unsere Arbeit auch mit Freude verrichten.
Dennoch gibt es sicherlich immer wieder Punkte, die uns die Arbeit vereinfachen können. Aus diesem Grund sind wir dabei, ein paar "Regeln" zusammengestellt, die Ihre Behandlung in der Praxis optimieren sollen.
eRezept: Dies müssen Sie beachten!
Neben der eAU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) sind wir ab 01. Januar 2024 auch verpflichtet, Rezepte über Fertigarzneimittel bei gesetzlich Versicherten als eRezept auszustellen. eRezepte haben durchaus einen Vorteil für Sie als Patienten und werden auch positiv von uns gesehen. Leider gibt es jedoch gerade für uns als ausstellende Praxis als auch für die Apotheken, in der Sie das Rezept einlösen, auch Nachteile. Einer der wichtigsten Nachteile für uns ist, dass die elektronisch Signatur bedingt durch den online-Prozess deutlich zeitaufwendiger ist.
Beachten Sie bitte daher folgende Regeln: