Kinderarztpraxis Künzell

Sprechzeiten montags - freitags 8:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 (außer mittwochs und freitags nachmittags) sowie nach Vereinbarung   -  Telefon 06 61 - 93 78 0
 

 

 








News
aus der Medizin und unserem Praxisleben


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Praxisschilder COVID
Praxisschilder COVID

Die Bestrebungen aus der Politik und von Seiten der Krankenkassenverbände lassen es nicht mehr zu, einfach zu schweigen. Ich als Ihr Kinder- und Jugendarzt wünsche mir dabei in erster Linie ein deutliches und nachhaltiges Zeichen der Wertschätzung. Wertschätzung gegenüber unseren Teams, die bei ihrer Arbeit oft auch Ihren Frust und Ärger über Entscheidungen aus der Politik entgegen nehmen müssen, Entscheidungen, die wir nicht beeinflussen konnten oder zu verantworten haben. Wertschätzung Ihnen gegenüber, die ein Recht auf eine vertrauensvolle und umfassende medizinische Versorgung haben, und das nicht nur für den Fall einer akuten Erkrankung, sondern auch im Rahmen präventiver Maßnahmen. Letztlich auch Wertschätzung uns Ärztinnen und Ärzten gegenüber, die wir diese Aufgaben unter immer widrigeren Rahmenbedingungen in gleichbleibender Qualität für Sie und Ihre Familien anbieten und auch zukünftig unverändert anbieten möchten.

Letztlich geht es dabei auch um das Thema Geld. Dies mag auf den ersten Blick polemisch wirken, da wir Ärztinnen und Ärzte zu den Besserverdienern zählen. In der aktuellen weltpolitischen Lage mit Kriegen und Vertreibung, mit immer höher steigenden Lebens- und Energiekosten, die  viele in finanzielle Notlagen treiben, sind sicherlich viele aus unserer Gesellschaft schlechter dran als wir Ärzt:Innen. 
Dennoch sind wir in den niedergelassenen Praxen jedoch auch kleine Wirtschaftsunternehmen, an denen Ihre medizinische Versorgung aber auch Arbeitsplätze hängen. Auch wir haben mit deutlichen Lohnkostensteigerungen (die für unsere medizinischen Angestellten auch verdient sind), mit höheren Energiekosten, Materialkosten und Kosten für die Umsetzung (politscher) Vorgaben zu kämpfen. Ich denke, dass unsere Praxis immer noch gut aufgestellt ist, auch wenn wir diese Kosten merklich spüren. Sie werden keine Sorge haben müssen, dass unsere Praxis in näherer Zukunft schließen oder aufgeben muss. Dennoch können wir nicht weiter tatenlos mit ansehen, wie die Politik und die Krankenkassen mit uns, unseren Arbeitsbedingungen und letztlich auch Vergütungen umspringen.
Die Forderung nach einem gesetzlich vorgeschrieben Ausschluss eines Inflationsausgleiches, das Einfrieren der Bemessungssätze auf Vorjahresniveau für die  kommenden Jahren bei gleichzeitigem Angebot horrender Vergütungen für nicht-ärztliche Impf- und Beratungsleistungen, sind hier nur einzelne Beispiele.

Bereits jetzt sind wir in den Praxen überlastet und ärztlicher Nachwuchs ist in der Niederlassung rar gesät. Sie merken es daran, dass Sie immer länger auf Termine warten müssen, wenn Sie als "Neu-Patienten" überhaupt noch Terminangebote bekommen. Wenn nur eine Praxis schließen würde, nicht, weil die Kolleg:Innen es sich nicht mehr leisten könnten weiter zu machen, sondern allein deshalb, weil man eventuell früher in den Ruhestand gehen möchte, um der Situation zu entfliehen, würde sich die Situation zusätzlich schlagartig vehement verschlechtern.

Bitte unterstützen Sie uns daher in unseren Protestbestrebungen. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.



Corona ist weiterhin ein Thema


Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Auch wenn zwischenzeitlich viele geimpft oder genese sind: Wir müssen weiter mit dem Virus umgehen und gemeinsam alles versuchen, der Corona-Pandemie ein Ende zu setzen. Ja, wir werden es nicht schaffen, Corona aus unserer Welt zu verbannen, aber wir können es schaffen, das Virus so weit zurückzudrängen, dass ein normales Leben wieder möglich wird. Das ist meine feste Überzeugung. Dazu müssen wir aber alle an einem Strang ziehen.

Erlauben Sie mir daher an dieser Stelle zunächst zwei Bitten bzw. Empfehlungen:

Beachten Sie weiter die AHA+L-Regeln!

Diese Maßnahmen gehören zu den einfachsten und dennoch sehr effektiven Mitteln, uns alle vor Infektionen (nicht nur SARS-CoV-2!) zu schützen.

Dazu ist es auch wichtig, einen geeigneten Mund-Nase-Schutz richtig und konsequent zu tragen.

Impfen schützt – Sie und andere!

Allgemein gilt: Impfen ist eine der wirksamsten Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe. Nebenwirkungen und selten Komplikationen sind dabei möglich. Im Vergleich zu den möglichen Folgen einer Erkrankung, ist das Risiko schwerwiegender Folgen jedoch sehr gering.

Im Falle der COVID-19-Impfung ist es in kurzer Zeit gelungen, gute und sichere Impfstoffe zu entwickeln, zu prüfen und zur Verfügung zu stellen. In Europa haben die jetzt verfügbaren Impfstoffe aufgrund der nur kurzen Entwicklungs- und Prüfungszeitspannen eine bedingte Zulassung. Dies entspricht einer richtigen Zulassung, die mit Auflagen verbunden ist. Der Hersteller ist somit in der vollen Haftung. Eine Notfallzulassung (wie in den USA) gibt es in Europa nicht.

Sicherlich hat die Virusmutation den guten Impfschutz der verfügbaren Impfstoffe aktuell abgemildert und wir wissen, dass eine Impfung nicht zu 100 Prozent gegen eine Infektion schützt. Wir wissen aber auch, dass eine Infektion bei Geimpften in aller Regel milder verläuft. Schwere “Durchbruchsinfektionen“ betreffen v.a. (Hoch-) Risikopatienten. Aus diesem Grund ist eine Boosterimpfung für alle Patienten ab 18 Jahren empfohlen und wichtig!

Wir wissen mittlerweile auch, dass Geimpfte die Erkrankung weitertragen können. Dieses Risiko ist bei Geimpften geringer als bei Ungeimpften. Aus diesem Grund ist es mir ein Anliegen, auch geimpfte Personen stets an die AHA+L-Regeln zu erinnern (s.o.).


eAU und eRezept

Gemäß den gesetzlichen Vorlagen stellen wir Ihnen Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch aus. Dies bedeutet, dass der "Durchschlag für die Krankenkasse direkt von uns über eine geschützte Internetverbindung an Ihre Krankenkasse geschickt wird. Sie bekommen aber weiterhin einen Ausdruck für Ihren Arbeitgeber und Ihre persönlichen Unterlagen.

Zudem sind wir auch in der Lage, Rezepte in der kommenden elektronischen Form (eRezept) zu erstellen. Um diese vollkommen papierlos nutzen zu können, benötigen sie jedoch die eRezept-App der Gematik. Diese können Sie kostenfrei in den entsprechenden App-Stores herunterladen. Zusätzlich müssen Sie Ihre Krankenkassenkarte in er App freischalten, bzw. sich in der App "anmelden". Dazu muss Ihre Versichertenkarte NFC-fähig sein. Zudem benötigen Sie einen zusätzlichen PIN für Ihre Karte, den sie kostenlosbei Ihrer Krankenkasse beantragen können. Diesen brauchen Sie auch für alle zukünftigen Funktionen im Rahmen der sogenannten Telematikinfrastruktur (z.B. elektronischer Medikamentenplan und ähnliches). 

Es wird jedoch auch weiterhin ohne App gehen. In diesem Fall bekommen Sie von uns einen Ausdruck Ihres eRezeptes ausgehändigt.

Das eRezept gilt aktuell nur für gesetzlich versicherte Patienten.

Es ist davon auszugehen, dass es im letzten Quartal dieses Jahres verpflichtend eingeführt wird. Somit haben wir jetzt bereits die Möglichkeit "stressfrei" erste Erfahrungen damit zu sammeln.



Notfalltelefon und Telefon bei Verdacht auf Infektion mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2)

Auch wir brauchen zwischen unseren Sprechzeiten eine kleine Verschnauf-Pause. Daher sind wir für Sie bei dringenden Anliegen montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 12.00 - 15.00 Uhr nur über unser Notfalltelefon erreichbar.

Notfalltelefon-Nr.: 0661 - 9378 99 oder 0160 - 91 55 72 55.

Telefonnummer bei Coronavirus-Verdacht: 0661 - 9378 88 oder 0170 - 698 20 75

Bitte beachten Sie:

  • Bei einem lebensbedrohlichen Notfall rufen Sie bitte direkt den Notruf 112
  • Nutzen Sie unser Notfall-Handynummer bitte wirklich nur für dringende Fälle. Rezeptwünsche oder andere Anliegen, die nicht dringlich sind, besprechen Sie bitte während unserer üblichen Sprechzeiten.
  • Außerhalb unserer Sprechzeiten, in Zeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, finden Sie darüber hinaus Hilfe in der ÄBD-Zentrale Fulda, Pacelliallee 4, 36043 Fulda, oder bei Fragen unter der Rufnummer 116 117.


Neue Räume, jetzt auch barrierefrei zugänglich!

Mit großer Unterstützung unserer Vermieter,  Familien Knittel und Brähler, sind unsere neuen Räume Ende April 2021 fertig gestellt worden. Wir können Ihre medizinische Versorgung jetzt in 7 Behandlungszimmern vornehmen. Neben der großzügigen Anmeldung finden Sie zwei getrennte Wartezimmer vor.

Darüber hinaus ist unsere Praxis jetzt auch über einen Nebeneingang und einem dort installierten Plattform-Lifter barrierefrei zugänglich (sitzend oder mit Rollstuhl möglich).Auch ein zweites WC wurde barrierefrei gestaltet.

Der Nebeneingang dient zudem als getrennter Eingang für Patientinnen und Patienten mit anzunehmenden (hoch-) infektiösen Erkrankungen. Für den Einlass bitten wir Sie am Nebeneingang zu klingeln. alle anderen Patienten nutzen bitten den Haupteingang neben der Apotheke.



Sprechzeitenänderung

Bis auf weiteres werden wir unsere Nachmittagssprechstunde freitags ausfallen lassen.
Ab 14.00 erhalten Sie Hilfe im Ärztlichen Bereitschaftsdienst Fulda. In einem lebensbedrohlichen Notfall rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112. Bei medizinischen Fragen können Sie sich auch unter der Telefonnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beraten lassen.



Erkrankung durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2

Die verschiedenen, bereits bekannten Coronaviren verursachen hauptsächlich Erkrankungen der Atemwege. Vier der humanen Varianten sind dabei in den Wintermonaten für bis zu 15 Prozent aller gewöhnlichen und in der Regel mild verlaufenden Atemwegserkrankungen verantwortlich.
In den letzten Jahren sind durch neuere Coronaviren (SARS-Coronavirus und MERS-Coronavirus) aber auch Infektionen mit schwerwiegenderen Symptomen und Krankheitsverläufen aufgetreten.

Seit Dezember 2019 wurde jetzt ein neuer Virus, Coronavirus SARS-CoV-2 in China nachgewiesen. Eine Infektion mit diesem Virus kann unterschiedlich schwer verlaufen. In den meisten Fällen scheint es nur zu einer milden Symptomatik zu kommen. 

Wir bitten Sie, bei einem (begründeten) Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus, sich zunächst telefonisch mit uns oder einer zuständigen alternativen Anlaufstelle in Verbindung zu setzen!
Dies ist wichtig, damit wir die jeweilige Situation und daraus sich ergebende Maßnahmen festlegen und vorbereiten können.
Bis zur endgültigen Festlegung desweiteren Vorgehens meiden Sie bitte den Kontakt zu bisher gesunden Personen.
So können wir im Fall der Fälle einer ungewollten und unkontrollierbaren Verbreitung dieses neuartigen Virus entgegentreten. 

Die Übertragung dieses Virus von Mensch zu Mensch erfolgt über Tröpfchen, die durch Husten oder Niesen sowie z.B. über kontaminierte Hände übertragen werden.

Nach aktuellen Erkenntnissen kommt es jedoch in 20 Prozent der Infektionen zu schwerwiegenden Krankheitsverläufen, die z.T. auch tödlich enden. Aktuell (Stand Anfang Februar 2020) lag die Todesrate bei 2%. Dabei müssen diese Zahlen mit großer Vorsicht betrachtet werden, da insbesondere bei neuen Krankheitsbildern die Zahl unauffälliger, symptomloser Patienten nicht bekannt ist. Somit kann angenommen werden, dass die Anzahl schwerwiegender Krankheitsverläufe und Todesfällen im Vergleich geringer sind.

Die Symptome der durch das neue Coronavirus ausgelösten Erkrankung, COVID-19 (Corona virus Disease 2019), sind dabei in aller Regel denen einer Grippe ähnlich: Die meisten Patienten leiden überwiegend an Fieber, Husten (trocken, aber auch produktiv möglich), Gliederschmerzen und Abgeschlagenheit, in der Folge auch Atemerschwernis (Dyspnoe). Zudem sind gastrointestinale Beschwerden, meist Durchfall, seltener Erbrechen, beschrieben. Wie erwähnt gibt es aber auch beschwerdefreie Virusträger.

Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch einer Erkrankung, wird aktuell auf 2 bis 10 Tage geschätzt.
Eine ursächliche Therapie oder eine Impfung gibt es bisher nicht. Die Behandlung ist symptomatisch und muss auf die individuelle Situation angepasst werden.

Es zeigt sich, dass die meisten Patienten unter Erwachsenen zu finden sind, während Krankheitsfälle im Kindesalter bisher eine Seltenheit darstellen.

Aktuell kann man als Entscheidungskriterium, ob es sich möglichweise um eine COVID-19-Erkrankung handelt, den Aufenthalt in einem Risikogebiet oder den Kontakt zu einem bereits nachgewiesenen COVID-19-Patienten heranziehen. Je mehr sich dieses Virus weltweit ausbreiten wird, desto schwieriger wird die Unterscheidung durch dieses Kriterium werden.

Aktuell gibt es keinen Grund zur übermäßigen Sorge oder gar Panik.

Wie sich die Situation in Deutschland entwickeln wird, hängt von vielen Faktoren ab. Hierzu zählen u.a. die Zeit, in der sich die SARS-CoV-2-Infektion in unserem Land ausbreiten wird, die kommenden Witterungsverhältnisse, aber auch und maßgeblich unser eigenes Verhalten. 

Die einzige aber wichtigste Maßnahmen, die man zum persönlichen Schutz anwenden kann, sind die Maßnahmen einer gründlichen Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu (allgemein) erkrankten Personen (siehe dazu auch unsere Patienteninformation zu Hygienemaßnahmen - im Downloadbereich).


Videosprechstunde 

Wir möchten unser Angebot für Sie erweitern. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Videosprechstunde an.

Die Beratung über eine geschützte Videoverbindung kann eine eingehende körperliche Untersuchung und Einschätzung des Gesundheitszustandes Ihres Kindes selbstverständlich nicht ersetzen. 

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir dieses Angebot je nach Fragestellung prüfen müssen. Zusätzlich ist Ihr Einverständnis zu dieser Kommunikationsart erforderlich. Einen entsprechenden Aufklärungs- und Einverständnisbogen finden Sie in unserem Downloadbereich. 

Wie gelangen Sie in die Videosprechstunde?

Wir nutzen die zertifizierte Plattform des Anbieters RED connect. Die Nutzung ist für Sie ohne zusätzliche Kosten. Es können lediglich Kosten Ihres Internet- oder Mobilfunkbetreibers für die Verbindungen im Netz entstehen. 

Sie vereinbaren mit uns telefonisch einen Termin für die Videosprechstunde. Dieser wird von uns im System eingetragen. Daraufhin erhalten wir ein Kennwort für Sie generiert, damit eine geschützte end-zu-end-verschlüsselte Verbindung aufgebaut werden kann. Diese teilen wir Ihnen auf gesondertem Weg mit.
Mit dem Namen Ihres Kindes und diesem Kennwort können Sie sich über die Internetseite https://video.redmedical.de zum vereinbarten Termin mit uns verbinden.
Sie benötigen dazu lediglich einen Computer mit Internetverbindung, Webcam und Mikrofon oder entsprechend ein Smartphone oder Tablet.

 Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 


Informationen zu Ein- und Überweisungen

Aktuell werden erstmals Verfahren bekannt, in denen Ärzte durch unbedarft fälschliche Einweisungen strafrechtlich verfolgt werden. Es steht in solchen Fällen der Vorwurf einer „Beihilfe zum Betrug durch Ausstellen einer medizinisch nicht indizierten Krankenhausverordnung“ im Raum.
Es ist dabei unwesentlich, aus welchen Gründen dieses fehlerhafte Vorgehen erfolgt ist. Letztlich ist auch unerheblich, ob ein „Schaden“ (in welcher Form auch immer) entstanden ist. Allein wenn die uns vorgegebenen Richtlinien zur Verordnung einer Krankenhauseinweisung (und analog dazu auch einer Überweisung) nicht eingehalten werden, sind wir ausstellende Ärztinnen und Ärzte rechtlich angreifbar und machen uns mitunter dieser Beihilfe zu einem möglichen Betrug schuldig.

Wir möchten dies daher zum Anlass nehmen, Ihnen als Patienten wesentliche Punkte rund um das Thema nochmals zu erläutern.

Vorab: Ihre medizinische Versorgung bzw. die Versorgung Ihres Kindes ist dadurch nicht gefährdet oder verschlechtert!


Allgemeines zu Einweisungen und Überweisungen

Wir, als Ihre betreuenden Kinder- und Jugendärzte, können eine Krankenhausbehandlung verordnen, wenn wir diese als notwendig erachten. Dazu ist es notwendig und gefordert, die Person, die eingewiesen werden soll, persönlich zu untersuchen und zu beraten.
Eine Einweisung ist daher auch nicht rückwirkend möglich!
Die Notwendigkeit der stationären Aufnahme wird abschließend durch den (von uns unabhängigen) Krankenhausarzt überprüft. Daraus können sich ggf. voll- oder teilstationäre sowie vorstationäre Behandlungen ergeben. Es ist jedoch nicht zulässig, einen Patienten geplant vorstationär einzuweisen, wenn im Vorfeld bereits klar ist, dass im Anschluss keine stationäre Aufnahme mehr erforderlich sein wird.

Die Kassenärztliche Vereinigung stellt dazu klar fest: Es ist nicht zulässig

§ eine Einweisung ins Krankenhaus für eine klar erkennbar ambulante Versorgung auszustellen.

§ für einen Patienten, der ins Krankenhaus eingewiesen wird, zusätzlich eine Überweisung auszustellen (weder für das Aufnahmegespräch noch für andere prästationäre oder sonstige Leistungen).

§ eine zweite Einweisung für denselben Behandlungsfall auszustellen.

Eine ambulante Behandlung hat in der Regel Vorrang vor der stationären Behandlung, wenn das Behandlungsziel zweckmäßig und ohne relevanten Nachteil für den Patienten ambulant erreicht werden kann. Diese Abwägung müssen wir bei jeder stationären Einweisung treffen und auch entsprechend dokumentieren. Dabei gibt es ggf. eine Vielzahl von alternativen ambulanten Versorgungsmöglichkeiten, über die wir Sie gerne beraten.


Gültigkeit von Überweisungen und Einweisungen

Eine Einweisung ist grundsätzlich so lange gültig, bis der Behandlungsfall vom Krankenhaus abgeschlossen wird (auch: vorstationäre Untersuchung und Behandlung). Dies gilt sowohl für eine zweite Aufnahme nach den die stationäre Aufnahme vorbereitenden Terminen als auch für eine ambulante Nachsorge (wie Kontrolluntersuchung, Wiedervorstellungstermin).

Vor- und nachstationäre Versorgung gehören - innerhalb von fünf Tagen vor Aufnahme und 14 Tagen nach Entlassung des Patienten - grundsätzlich zur Aufgabe des Krankenhauses. Die Klinik kann für diese Leistungen keine Ein- oder Überweisung verlangen, allerdings kann sie niedergelassene Vertragsärzte ausdrücklich mit den Leistungen beauftragen. Dann muss das Krankenhaus die beauftragten Niedergelassenen aber auch vergüten. Nach Ablauf der 14 Tage dürfen Kliniken Patienten nur nach Rücksprache mit dem Vertragsarzt behandeln.

Auch Überweisungen behalten Ihre Gültigkeit bis zur Behandlung. Die ehemaligen Regelungen, nach denen Überweisungen nur quartalsbezogen und Einweisungen nur einen begrenzten Zeitraum gültig waren, wurden aufgehoben.

 

Was sollten Sie beachten

Bitte bringen Sie zu ambulanten oder stationären Terminen immer die entsprechende Über- oder Einweisung sowie die gültige Krankenkassen-Chipkarte mit.

Sollten von Ihnen weitere Über- oder Einweisungen verlangt werden, bitten Sie, dies zunächst mit uns klären zu können.

Die Behandlung eines dringenden, (lebens-) bedrohlichen Notfalls ist immer auch ohne solche Formalien möglich.

Sofern Sie nicht offensichtlich Leistungen einfordern, die nicht von Ihrer Krankenkasse getragen werden, können Ihnen in der Regel keine Kosten entstehen. Gegebenenfalls anfallende Kosten (z.B. zusätzliche individuelle Gesundheitsleistungen [IGeL]) müssen Ihnen vorher verständlich erläutert werden und bedürfen Ihrem schriftlichen Einverständnis. Dazu muss Ihnen eine adäquate Bedenkzeit eingeräumt werden. Notfallbehandlungen sind nie individuelle Gesundheitsleistungen.

Scheuen Sie sich nicht, bei Unsicherheiten nachzufragen. Das ist Ihr gutes Recht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf die Einhaltung der uns vorgeschriebenen Regelungen achten müssen und zum Beispiel nicht „aus Gefälligkeit“ oder „Zuruf“ Über- und Einweisungen ausstellen können und dürfen.



Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Zum 25. Mai 2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Der Schutz Ihrer Daten hat seit jeher für uns oberste Priorität. Die Änderungen dieser neuen Verordnung haben wir selbstverständlich in vollem Umfang umgesetzt. 

Informationen zum Datenschutz bezgl. unserer Homepage

Unsere Homepage wird uns über die Dt. Telekom angeboten. Jeder Besucher unserer Homepage wird in einem Logfile erfasst. Anhand dieser Logfiles wird die Statistik im Homepagecenter generiert. Um datenschutzkonform zu handeln, werden die IP-Adressen der Besucher auf unserem Server pseudonymisiert und uns auch nur so angeboten. Es findet keine personenbezogene Speicherung von Daten durch die Telekom statt. 

Die von uns über die Telekom zur Verfügung gestellten Kontaktformulare speichern keine Daten, sie senden nur die entsprechende E-Mail an die von uns angegebene E-Mail-Adresse (team@kinderarztpraxis-kuenzell.de) und löscht diese E-Mail dann serverseitig. Wenn Sie es wünschen, können wir ihre Konatktadresse (Email-Adresse) auch in unserer Praxissoftware unter Ihren Patientendaten abspeichen, ansonsten löschen wir unsere unter o.g. Mailadresse eingehenden Anfragen nach ihrer vollständigen Bearbeitung.

Es wird beim Aufruf unserer Seite lediglich ein sogenannter Session-Cookie gesetzt. Der Besucher unserer Webseite muss nach unserer Kenntnis und Angabe der Telekom einem Session-Cookie nicht explizit zustimmen. Ein Session-Cookie ist datenschutzrechtlich unbedenklich.